AGBs
Allgemeine Geschäftsbedingungen – ERZ Communication GmbH, Zollstrasse 13, 9494 Schaan, Liechtenstein. Gültigkeit ab 16.04.2024

§1 Geltungsbereich

Sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen der ERZ Communication GmbH und deren Kunde(n) sowie Lieferant(en) unterliegen ausschließlich den nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung.
Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden oder Lieferanten erkennt ERZ Communication GmbH nicht an – es sei denn, ERZ Communication GmbH hat ausdrücklich und schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.
§2 Bestellung und Vertragsschluss
Angebote seitens der ERZ Communication GmbH sind freibleibend hinsichtlich Lieferung, Lieferzeit und Preis, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine Annahmefrist enthalten.
Die Bestellung des Kunden stellt ein Angebot an ERZ Communication GmbH zum Abschluss eines Kaufvertrages dar. Eine Bestellbestätigung stellt keine Annahme des Angebots durch ERZ Communication GmbH dar.
Bestellungen des Kunden können von ERZ Communication GmbH binnen 14 Tagen ab Zugang angenommen werden. Die Annahme erfolgt durch schriftliche Auftragsbestätigung inklusive Terminnennung oder durch Auslieferung der Ware.
§3 Lieferung
Lieferungen erfolgen auf der Grundlage EXW (INCOTERMS 2000), Versandort auf Gefahr des Kunden, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
Liefertermine sind nur verbindlich, soweit sie von ERZ Communication GmbH schriftlich bestätigt werden. Sofern Versendung vereinbart wurde, beziehen sich Lieferfristen und Liefertermine auf den Zeitpunkt der Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder sonst mit dem Transport beauftragten Dritten.
Teillieferungen sind unter Berücksichtigung der Interessen von ERZ Communication GmbH in einem für den Kunden zumutbaren Umfang zulässig, insbesondere wenn
• die Teillieferung für den Kunden im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks verwendbar,
• die Lieferung der restlichen bestellten Ware sichergestellt ist und
• dem Kunden hierdurch weder erheblicher Mehraufwand noch zusätzliche Kosten entstehen.
Höhere Gewalt, hoheitliche Maßnahmen, Streiks, Aussperrung und sonstige Ereignisse, die zur Verhinderung, Behinderung oder wesentlichen Erschwerung der Lieferung führen, berechtigen ERZ Communication GmbH zu einer entsprechenden Verlängerung der Lieferzeit einschließlich einer erforderlichen Anlaufzeit oder zum Rücktritt vom Vertrag. Gleiches gilt für entsprechende Ereignisse im Bereich der Vorlieferanten. Der Kunde kann von ERZ Communication GmbH die Erklärung verlangen, ob zurücktreten oder innerhalb angemessener Frist geliefert wird. Der Kunde kann im Fall der Nichterklärung selbst vom Vertrag zurücktreten.
Gerät ERZ Communication GmbH mit einer Lieferung oder Leistung in Verzug oder wird eine Lieferung oder Leistung, gleich aus welchem Grunde, unmöglich, so ist die Haftung auf Schadensersatz nach Maßgabe von § 8 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen beschränkt.
Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so ist ERZ Communication GmbH berechtigt, den dadurch entstandenen und entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehrauf-wendungen, ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.
§4 Preise und Zahlungsbedingungen
Die Preise gelten für den vereinbarten Leistungs- und Lieferungsumfang. Mehr- oder Sonderleistungen werden gesondert berechnet.
Die Preise verstehen sich in EURO oder CHF auf der Grundlage EXW (INCOTERMS 2000), zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer; bei Exportlieferungen zuzüglich Zoll sowie Gebühren und anderer öffentlicher Abgaben.
Sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, ist 50% des Kaufpreises rein netto (ohne Abzug) mit Rechnungserteilung innerhalb von 3 Arbeitstagen fällig und zu zahlen. Im Verzugsfall ist ERZ Communication GmbH berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 6,0% Prozent über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verlangen. Die Fälligkeit des restlichen Kaufpreises ist bei Lieferung am vereinbarten Bestimmungsort.
Die Verrechnung einer evtl. Gegenforderung seitens des Kunden ist grundsätzlich nicht gestattet. Das Recht zur Aufrechnung mit Gegenforderungen steht dem Kunden nur zu, soweit sein Gegenanspruch rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von ERZ Communication GmbH anerkannt ist. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde insoweit befugt, als er über einen unbestrittenen, anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenanspruch verfügt, der auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
Der Einbehalt von Inkasso- und/oder Delcredere-Provisionen ist nur nach vorherigem Abschluss einer schriftlichen Inkasso- und/oder Delcredere- Vereinbarung zwischen ERZ Communication GmbH und dem Kunden zulässig. Bei Zahlung über Dritte, insbesondere im Rahmen von Regulierungs- und/oder Delcredere- Abkommen ist die Kaufpreisschuld des Kunden erst dann erfüllt, wenn die Zahlung bei ERZ Communication GmbH eingegangen ist.
ERZ Communication GmbH ist berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringen, wenn nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Kunden wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung offener Forderungen durch den Kunden aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis – einschließlich aus anderen Einzelaufträgen, für die derselbe Rahmenvertrag gilt -gefährdet wird.
§5 Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware verbleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises im Eigentum von ERZ Communication GmbH.
Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungs- verzug, ist ERZ Communication GmbH nach Setzung einer angemessenen Frist berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. ERZ Communication GmbH ist nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten anzurechnen.
§6 Untersuchungs- und Rügepflicht
Der Kunde ist verpflichtet, die Ware bei Anlieferung am vereinbarten Bestimmungsort bzw. im Falle der Selbstabholung bei ihrer Übernahme sofort auf seine Kosten
• nach Stückzahl, Gewicht und Verpackung zu untersuchen und etwaige Beanstandungen hierzu auf dem Lieferschein oder Frachtbrief zu vermerken und
• mindestens stichprobenweise eine repräsentative Qualitätskontrolle vorzunehmen.
Bei der Rüge etwaiger Mängel sind vom Kunden die nachstehenden Formen und Fristen zu beachten:
• Die Rüge hat bis zum Ablauf des Werktages zu erfolgen, der auf die Anlieferung der Ware am vereinbarten Bestimmungsort bzw. nach deren Übernahme erfolgt. Bei der Rüge eines verdeckten Mangels, der trotz ordnungsgemäßer Erstuntersuchung gemäß vorstehender Ziffer 1 zunächst unentdeckt geblieben ist, gilt abweichend: Die Rüge hat bis zum Ablauf des auf die Feststellung folgenden Werktages zu erfolgen, längstens aber binnen zwei Wochen nach Anlieferung der Ware bzw. deren Übernahme.
• Die Rüge muss uns innerhalb der vorgenannten Fristen schriftlich, per E-Mail oder per Telefax detailliert zugehen. Eine fernmündliche Mängelrüge reicht nicht aus.
• Aus der Rüge müssen Art und Umfang des behaupteten Mangels eindeutig zu entnehmen sein.
• Der Kunde ist verpflichtet, die beanstandete Ware am Untersuchungsort zur Besichtigung durch ERZ Communication GmbH beauftragte Sachverständige bereit zu halten.
Beanstandungen in Bezug auf Stückzahl, Gewicht und Verpackung der Ware sind ausgeschlossen, sofern es an dem nach vorstehender Ziffer 1 erforderlichen Vermerk auf Lieferschein oder Frachtbrief fehlt. Ferner ist jegliche Reklamation ausgeschlossen, sobald der Käufer die gelieferte Ware weiterverkauft.
Nicht form- und fristgerecht gerügte Ware gilt als genehmigt und abgenommen.
§7 Gewährleistung
Ansprüche wegen Mängeln der Liefergegenstände stehen nur dem Kunden zu und sind nicht abtretbar.
Soweit ein Mangel der gelieferten Waren vorliegt, hat der Kunde Anspruch auf Nacherfüllung. Den Nacherfüllungsanspruch des Kunden kann ERZ Communication GmbH nach Wahl durch Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache erfüllen. Die Kosten der Nacherfüllung sind von ERZ Communication GmbH zu tragen, soweit diese sich nicht dadurch erhöhen, dass die Ware an einen anderen Ort als den Erfüllungsort verbracht wird.
Schlägt die Nacherfüllung fehl, oder erfolgt sie nicht binnen einer vom Kunden gesetzten angemessenen Frist, ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, Rücktritt oder Minderung zu erklären.
Soweit ERZ Communication GmbH den Mangel zu vertreten hat, steht dem Kunden ein Anspruch auf Schadensersatz zu; nach Maßgabe von § 8 dieser Geschäftsbedingungen.
Die Verjährung vorgenannter Mängelansprüche tritt 12 Monate nach Gefahrenübergang ein. Für Haftung wegen Vorsatz bleibt es bei der gesetzlichen Verjährungsfrist.
§8 Haftung
ERZ Communication GmbH haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit keine vorsätzliche Vertragsverletzung vorliegt, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
ERZ Communication GmbH haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wird; auch in diesem Fall ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt ist, ist die Haftung ausgeschlossen.
Soweit die Schadensersatzhaftung ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dieses auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von ERZ Communication GmbH.
§9 Datenspeicherung
Der Kunde ist einverstanden und hiermit darüber informiert, dass alle ihn betreffenden Daten aus der Geschäftsbeziehung, auch personenbezogene Daten, im Rahmen der elektronischen Datenverarbeitung gespeichert werden.
§10 Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht, Vertragssprache, Teilunwirksamkeit
Erfüllungsort für sämtliche Leistungen nach diesem Vertrag ist der jeweilige Versandort.
Gerichtsstand ist Vaduz, Liechtenstein. ERZ Communication GmbH ist berechtigt, den Kunden auch an anderen zulässigen Gerichtsständen zu verklagen.
Es gilt das Recht des Fürstentums Liechtensteins. Die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
Maßgebliche Vertragssprache ist Deutsch. Sollten neben einer deutschsprachigen Version des Vertrages oder vertragswesentlicher Dokumente anderssprachige Versionen vorhanden sein, ist allein der Text der deutschsprachigen Dokumente verbindlich. Im Falle von Abweichungen zwischen der deutschen und der anderssprachigen Fassung gilt nur die deutsche Fassung.
Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.